AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

fifthfreedom GmbH im Folgenden kurz „fifthfreedom“ genannt Stand 31. Juli 2023

1. ZUSAMMENARBEIT

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, so hat er dies, sowie die ihm erkennbaren Folgen, fifthfreedom unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner. Dieser Begriff bezieht sich auch auf sämtliche zur Durchführung des Vertragsverhältnisses von den Parteien als sachverständig und verantwortlich benannte Stellvertreter.

1.4 Ein Wechsel oder Austausch von Vertragsparteien oder Stellvertretern oder sonstigen von den Vertragsparteien benannten Personen haben die Parteien sich gegenseitig bei jedem Wechsel oder Austausch unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

2.1 Der Kunde unterstützt fifthfreedom bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungspflichten des Kunden dies erfordern.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene, über die erforderliche Fachkunde verfügende Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung.

2.3 Der Kunde stellt sicher, dass fifthfreedom die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Rechte an den betroffenen Materialien des Kunden erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.

3. TERMINE

3.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von fifthfreedom nur durch einen Ansprechpartner vereinbart werden.

3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und aufgrund von im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Umständen (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat fifthfreedom nicht zu vertreten und berechtigen fifthfreedom das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Über Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt seitens fifthfreedom wird der Kunde benachrichtigt.

4. VERGÜTUNG

4.1 Maßgeblich für die Vergütung sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von fifthfreedom, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. fifthfreedom ist berechtigt, die den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von fifthfreedom erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

4.2 Haben die Parteien eine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von fifthfreedom nicht getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von fifthfreedom für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

4.3 Sämtliche vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seinem Kundenkonto ausreichend Guthaben (Credits) vorhanden sind, um die Dienstleistung auszuführen. fifthfreedom führt den Auftrag erst bei ausreichender Deckung durch.

5. RECHTE

5.1 Der Kunde gewährt fifthfreedom an den für die Erfüllung der Dienstleistung erforderlichen Materialien das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

5.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es fifthfreedom untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

6. HAFTUNG

6.1 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet fifthfreedom insoweit nicht, als der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde es unterlassen hat Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

6.2 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von fifthfreedom.

7. Widerrufserklärung

7.1 Ist der Besteller ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

fifthfreedom GmbH

Nordstraße 17-21, 04109 Leipzig

E-Mail: info@fifthfreedom.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E- Mail) über den Widerruf informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

8. ABWERBUNGSVERBOT

8.1 Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von fifthfreedom abzuwerben oder ohne Zustimmung von fifthfreedom anzustellen. Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von fifthfreedom der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden einzelnen Fall zu zahlen.

9. GEHEIMHALTUNG, PRESSEERKLÄRUNG

9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

9.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, jedoch nur soweit die andere Vertragspartei ein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen nicht geltend machen kann.

9.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

10. STREITFALL / SCHLICHTUNG

10.1 Die Parteien versuchen bei sämtlichen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung zwischen den Ansprechpartnern durch eingehende Erörterung des Problems herbeizuführen.

10.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen in einem Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, nachdem Sie dies der anderen Partei schriftlich mitgeteilt hat.

10.3 Zur Ermöglichung einer Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für sämtliche Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht hemmt die Verjährung.

10.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, jedoch nur soweit die andere Vertragspartei ein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen nicht geltend machen kann.

10.4 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Frist soweit erforderlich verschoben.

11. SONSTIGES

11.1 fifthfreedom kann den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. fifthfreedom kann ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.

12. ZUSAMMENARBEIT

12.1 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sind zu Beweiszwecken schriftlich abzufassen. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Mitteilungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von fifthfreedom (Leipzig).